werden nach allen gängigen "G - Grundsätzen" und staatl. Vorschriften "vor Ort" durchgeführt.
Alle Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung können durchgeführt werden.
z. B. G 26.3 (schwerer Atemschutz) z.B. für Feuerwehren.
für Fahr- Steuertätigkeit (G25), Bildschirmarbeit (G37) und Führerschein (FEV)
für alle Arbeitnehmer unter Lärmexposition (G20.1 und G20.2))
für Atemschutz (G26.1 - 3), Überdruck (G35.1), Taucher (G35.2)
z. B. für Arbeiten unter Absturzgefahr (G41)
z.B. bei Arbeiten unter schweren Atemschutz (G26.3), Überdruck (G35.2) und Arbeiten unter Absturzgefahr (G41)
zur spezifischen und ergänzenden Beurteilung der Belastungssituation am Arbeitsplatz
Blutdruckverhalten während des Arbeitsprozesses
ambulante Methode zum Schlafapnoescreening. Besonders bei Busfahrern, Fernfahrern, Schichtarbeitern). Ausgangsmessung mit anschließender Schlafhygieneberatung.
bei Arbeitnehmern mit Infektionsrisiko (G42). Labordiagnostik und Beratung.